Glastüre Mawo

MAWO-Masswerk AGBS

MAWO Masswerk GmbH
Triester Strasse 195
8073 Feldkirchen
Austria

Tel | Fax: +43 316 24 44 16 | 4
E-Mail: info@mawo-masswerk.at

UID-Nr: ATU78330414

Firmenbuchnummer: FN 583038i

DGNR: 302289317

Allgmeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: 

MAWO-MASSWERK GmbH, Triester Straße 195, 8073 Feldkirchen bei Graz 

Firmenbuchnummer: FN 583038 i ATU78330414 

1.) GELTUNG: 

Die Bedingungen gelten für das abgeschlossene als auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. und dem Kunden. Mit Auftragserteilung bzw. Annahme dieser allgemeinen Bedingungen verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung jeglicher eigenen Bedingungen. 

2.) ANGEBOTE UND VORVERTRAGLICHE LEISTUNGEN: 

Angebote der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. gelten als unverbindlich. Von der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. übergebene Muster und Zeichnungen sind lediglich Ansichtstücke, jedoch sind geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware möglich und vom Kunden zu akzeptieren. 

Wenn der Auftragserteilung der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. Muster, Bezeichnungen, Pläne oder sonstige Unterlagen des Kunden zugrunde liegen, so erfolgt die Leistungserbringung durch die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. auf der Grundlage dieser Angaben, eine Überprüfung durch den Verkäufer hat nicht zu erfolgen, sofern die Notwendigkeit nicht ersichtlich ist. 

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die beauftragten Tätigkeiten erforderlichen Voraussetzungen und Vorausleistungen (sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Zustimmungen, Genehmigungen, Vorarbeiten und dergleichen) zu erbringen, sodass sich die Tätigkeiten der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. mangels anderslautender Vereinbarung ausschließlich auf die schriftlichen zugesagten Leistungen beschränken. Der Kunde hält die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. diesbezüglich Schad- und klaglos. 

3.) VERTRAGSABSCHLUSS: 

Der Vertrag kommt erst nach Annahmeerklärung durch die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. zustande. Von der Bestellung oder vom Angebot abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Kunden für anerkannt, sofern dieser nicht binnen fünf Tagen ab Eingang dazu schriftlich eine Einwendung erhebt. 

Mögliche Änderungen können unabhängig vom Zeitpunkt des Änderungswunsches nur nach Rücksprache mit der Produktion zugesagt werden. 

4.) LIEFERUNG UND ÜBERNAHME: 

Vereinbarte Lieferzeiten gelten aufgrund der nicht fixierbaren Produktionszeiten nur als Richtwerte. Kann die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. eine vereinbarte Lieferzeit aufgrund eigenen Verschuldens nicht einhalten, so steht dieser eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Wochen zu, dies gerechnet ab dem Zeitpunkt der Nachfristsetzung durch den Kunden. Für den Fall, dass sich die Lieferung ohne Verschulden der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. (etwa wegen verzögerter Leistungen eigener Lieferanten etc.) verschiebt, so gilt die Lieferzeit in diesem Ausmaß als verlängert. Termingeschäfte, bei welchen die Lieferung zu einem bestimmten Datum zu erfolgen hat, müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktrittes durch den Kunden, gilt dieser Rücktritt nur für den noch nicht durchgeführten oder noch nicht in Produktion stehenden Auftragsteil. 

Die Lieferung gilt mit Meldung der Lieferbereitschaft als bewirkt, bei vereinbarter Zustellung mit dem Abgang der Lieferung ab Lager der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. 

5.) PREISE, ZAHLUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT: 

Zahlungen vom Kunden werden grundsätzlich auf die älteste fällige Rechnung angerechnet. Allgemein gelten die Preise, falls nicht anders vereinbart, ab Lager der Firma MAWO-MASSWERK GmbH., exklusive Kosten für Verpackung, Verladung, Zustellung, Abladung und Montage oder Verlegung der Ware sowie der Umsatzsteuer. 

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung und die Zahlungskondition mit dem Kunden vereinbart und diese in Rechnung gestellt. Werden danach Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden vermindert erscheinen lassen oder wurde die Anzahlungsrechnung nicht fristgerecht beglichen, ist die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Ware nicht auszuliefern. 

Wurden im Auftrag keine Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen, sind Restzahlungen bar bei Warenübernahme ohne Abzug zu leisten. Allfällige Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. 

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 10 % p. a. als vereinbart, zudem verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten. Im Verzugsfalle ist die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. berechtigt, sämtliche noch nicht fällige Teilzahlungen sofort fällig zu stellen. Zudem von möglich offenen 

Lieferforderungen zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch entsteht. Die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. ist insbesondere berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. 

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum der Firma MAWO-MASSWERK GmbH., wobei sich dieser Eigentumsvorbehalt durch einen erfolgten Einbau in ein Gebäude nicht aufhebt. In der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, die gelieferte oder eingebaute Ware ohne gerichtliche Hilfe auszubauen bzw. abzuholen, die dabei entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. 

Ohne Zustimmung der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. dürfen gelieferte Waren während des Eigentumsvorbehaltes nicht weiterveräußert noch bearbeitet werden. Im Falle der Weitergabe der Ware vom Kunden an einen Dritten hat der Kunde diesen auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. 

Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung zu einer Lohnkostenerhöhung durch Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge oder von der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. nicht verursachte Stand: Feldkirchen bei Graz, 01.01.2023 

Materialkostenerhöhungen, so erhöhen sich die vereinbarten Preise demzufolge, wenn zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung mehr als zwei Monate liegen. 

6.) RÜCKTRITTSRECHT: 

Ist der Kunde kein Unternehmer, so steht ihm das Recht zu, innerhalb einer Woche ab Unterfertigung des Kaufvertrages schriftlich seinen Rücktritt zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn der Kunde das Geschäft angebahnt, auf einer Messe oder im Geschäftslokal der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. abgeschlossen hat. 

Ansonsten ist eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des abgeschlossenen Vertrages nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. ist dabei berechtigt, Stornokosten von jedenfalls 25 % der Bruttoauftragssumme vom Kunden zu fordern, wenn die tatsächliche Forderung der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. diesen Prozentsatz nicht ohnedies übersteigt. 

7.) HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG: 

Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel und Beschädigungen zu prüfen und der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. allfällige Mängel ehestmöglich bzw. längstens innerhalb 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten sämtliche Leistungen der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. als ordnungsgemäß erbracht. Ansprüche aus Mängeln bestehen nur dann, wenn die Leistungen der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. nicht den ausdrücklichen Vereinbarungen entsprechen. Die Geltung allfälliger Ö-Normen muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. 

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen, gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten als vereinbart. Im Gewährleistungsfall ist die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. berechtigt, nach ihrer Entscheidung zunächst den Mangel zu beheben bzw. die mangelhafte Sache zu ersetzen, das Fehlende nachzutragen oder eine sonstige Verbesserung zu bewerkstelligen. Erst wenn dies nicht möglich oder zweckmäßig bzw. von der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. nicht ausgeführt wird, tritt ein Anspruch zur Preisminderung vom Kunden ein. 

Als Beginn für den Lauf der Gewährleistungsfrist gilt die Fertigstellung eines jeweils betroffenen Teilabschnittes der Gesamtleistung, ansonsten gilt die Gesamtfertigstellung als vereinbart. Für die Erbringung von Gewährleistungsarbeiten ist der Firma MAWO-MASSERK GmbH. jedenfalls eine angemessene Frist von zumindest drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Mängelrüge einzuräumen. 

Die Firma MAWO-MASSWERK GmbH. haftet nur für solche von ihr verursachten Schäden an Gegenständen des Kunden, die sie im Zuge der Leistungserbringung und Arbeiten verursacht hat. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Ersatz von Verdienstentgang und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit der Schadenseintritt nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. bzw. ihrer ausführenden Organe zurückzuführen ist. Dies gilt ebenso für allfällige Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug. 

8.) SONSTIGES UND GERICHTSSTAND 

Als Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen des Kunden sowie für Lieferungen (sofern nichts anderes als für vereinbart gilt) ist der Sitz der Firma MAWO-MASSERK GmbH. vereinbart. Auf sämtliche Vertragsbestimmungen gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird der Gerichtsstand in Graz vereinbart. Für den Fall, dass die Durchsetzung von Ansprüchen der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. mit erheblichen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art verbunden ist, steht der Firma MAWO-MASSWERK GmbH. das Recht zu, sich für einen anderen in Betracht kommenden Gerichtsstand zu entscheiden. 

9.) DATENSCHUTZ 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns WICHTIG. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Dinge der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Geschäftsverbindung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“) erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art 6 Abs 1 litt b DSGVO, um unser Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. 

Insbesondere zur Abwicklung des Auftrages / der Anfrage (Beratung, Anbotserstellung, Bestellung, Lieferung oder/und Montage, Abholung, Zahlung,) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Der Austausch der Daten erfolgt in Papier- und/oder elektronischer Form von folgende Datenkategorien: 

• Name/Firma, 

• Firmenbuchnummer, UID-Nr. 

• Geschäftsanschrift bzw. bekannt gegebene Adressen 

• Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer 

• Auftrags-/Bestelldaten 

• Anfrage und zugehörige Dokumente 

• Zusendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen 

• Bankverbindungen 

Wir verarbeiten Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. speichern wir Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Regelungen: steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre, darüberhinausgehend, solange sie für die Abgabenbehörde in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind. Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, kann es fallweise zur Offenlegung der Daten (Finanzamt, Steuerberatung, sonstige Behörden) kommen. Für Teile der Datenverarbeitung ziehen wir fallweise folgende Auftragsverarbeiter wie IT-Support, Rückdeckungsversicherung, Inkassobüro, Jurist heran. Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch sind wesentlich. Wir ersuchen Sie, uns über Änderungen Ihrer Daten umgehend zu informieren. Dazu erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten: info@mawo-masswerk.at 

Stand: Feldkirchen bei Graz, 01.01.2023